Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 27. August 2026
Diese Erklärung gilt für die Website complexredugyzer.de einschließlich aller Unterseiten.
Warum es diese Erklärung gibt
Diese Website richtet sich an Unternehmen, Personalberatungen und Recruiter. Sie schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Nach der derzeitigen Auslegung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) besteht für ein solches Angebot keine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit. Ich halte den Maßstab trotzdem ein, weil eine Bewerbungsseite jeden erreichen soll, der sie liest, unabhängig von Sehkraft, Motorik oder Eingabegerät.
Maßstab der Umsetzung sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Konformitätsstufe AA sowie die europäische Norm EN 301 549.
Stand der Vereinbarkeit
Die Website ist mit den genannten Anforderungen weitgehend vereinbar. Weitgehend heißt: Einzelne Inhalte erfüllen die Anforderungen nicht vollständig. Sie sind unten benannt.
Was umgesetzt ist
- Vollständige Bedienbarkeit über die Tastatur, mit sichtbarem Fokusrahmen auf jedem bedienbaren Element.
- Textkontraste von mindestens 4,5:1, bei großer Schrift mindestens 3:1, gemessen in hellem und in dunklem Erscheinungsbild.
- Semantische Überschriftenstruktur und Bereichsauszeichnungen.
- Ein Sprunglink zum Hauptinhalt auf Startseite und Interim-Seite. Diese Erklärung, das Impressum und die Datenschutzerklärung sind einspaltige Textseiten mit zwei Links im Kopf; dort gibt es keinen Navigationsblock zum Überspringen.
- Textalternativen für informationstragende Bilder. Rein dekorative Grafiken sind für Screenreader ausgeblendet.
- Diagramme und Kennzahlen sind zusätzlich als Text hinterlegt, damit der Inhalt nicht allein an der Grafik hängt.
- Meldet das Betriebssystem „Bewegung reduzieren“, wird jede Bewegung abgeschaltet: nichts verschiebt sich, nichts zoomt, nichts fährt ein. Ein kurzes Einblenden von Abschnitten bleibt.
- Formularfelder haben sichtbare Beschriftungen; Fehler werden am Feld gemeldet, nicht nur gesammelt am Seitenanfang.
- Die Seite bleibt bis 400 Prozent Zoom ohne waagerechtes Scrollen lesbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
1. Markenfilm ohne Untertitel und ohne Transkript
Der Film auf der Startseite hat eine Tonspur, aber keine Untertitel und kein Transkript (WCAG 1.2.2 und 1.2.3). Der Film ist Beiwerk: Er enthält keine Information, die nicht auch im Fließtext der Seite steht. Untertitel sind in Vorbereitung.
2. Eingebettete Videos von YouTube
Einzelne Videos werden über den Player von YouTube ausgeliefert. Bedienung, Untertitel und Beschriftungen dieses Players liegen beim Anbieter und lassen sich von hier aus nicht verändern.
3. Einwilligungsbanner
Das Banner zur Einwilligung stammt vom Anbieter CCM19. Tastaturbedienung und Farbkontraste wurden geprüft und nachgeschärft. Der Herstellerhinweis im Fuß des Banners bleibt mit rund 18 Pixel Höhe unter der Mindestgröße für Zielflächen von 24 Pixel (WCAG 2.5.8). Dieser Link gehört zur Vorlage des Anbieters und lässt sich von hier aus nicht verändern. Er führt auf die Seite des Anbieters und ist für die Einwilligung selbst ohne Bedeutung.
4. Unterlagen zum Herunterladen
Lebenslauf und Zeugnisse werden als PDF bereitgestellt. Diese Dateien sind nicht durchgängig getaggt und daher für Screenreader nur eingeschränkt lesbar. Alle Inhalte des Lebenslaufs stehen zusätzlich als Text auf der Website, in den Abschnitten Werdegang, Projekte und Kompetenzen. Auf Wunsch sende ich die Unterlagen in einem zugänglichen Format zu.
Wie diese Erklärung erstellt wurde
Grundlage ist eine Selbstbewertung vom 27. August 2026. Geprüft wurde in zwei Schritten:
- automatisiert mit Lighthouse und den Barrierefreiheitsprüfungen der Chrome DevTools, jeweils für Bildschirm- und Telefonbreite;
- von Hand: Bedienung ausschließlich über die Tastatur, Kontrastmessung der tatsächlich gerenderten Farben in hellem und dunklem Erscheinungsbild, Prüfung auf waagerechtes Scrollen bei 320 Pixel Breite und bei 400 Prozent Zoom.
Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle sowie ein Test mit Nutzerinnen und Nutzern von Screenreadern haben bisher nicht stattgefunden.
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Fehlt Ihnen etwas oder kommen Sie an einer Stelle nicht weiter? Schreiben Sie mir. Ich antworte innerhalb von fünf Werktagen und nenne dabei, bis wann die Stelle behoben ist.
Steffen Herr
Steffen Herr Consulting
Gerokstraße 23
74321 Bietigheim-Bissingen
E-Mail: essentials@complexredugyzer.de
Telefon: 0172 1411615
Löst meine Antwort Ihr Anliegen nicht, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden, Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg, kontakt@mlbf-barrierefrei.de, www.mlbf-barrierefrei.de. Sie prüft, ob ein Angebot in den Anwendungsbereich des BFSG fällt.